Modifikation bei der 2G Plus-Regel

Nach der neuen ab dem 13.01.2022 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW entfällt im Rahmen der für unseren Spielbetrieb gültigen 2G Plus-Regel für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (»Booster-Impfung«) erhalten haben, das Erfordernis, einen tagesaktuellen Negativtest nachzuweisen.