2G-Regel gilt im Schachzentrum

Am 24.11.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Danach ist die Teilnahme am Freizeitsport nur noch für vollständig Geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Kinder und Jugendliche im Alter von 15 Jahren und jünger, die auch mit einem negativen Test teilnehmen können, wobei sie im Falle regelmäßiger Schultestungen als getestet gelten. Gleiches gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Daher gilt ab sofort für den Zutritt zum Schachzentrum für alle Mitglieder, Eltern, Begleitpersonen und Gäste im Alter ab 16 Jahren die »2G-Regel«!   Falls Ihr noch nicht geimpft seid, holt dies bitte schnellstmöglich nach!  Ihr schützt dadurch Euch und Eure Mitmenschen und tragt Euren Anteil dazu bei, dass diese Beschränkungen hoffentlich etwas schneller wieder aufgehoben werden können.